Studienberatung

Sind Sie daran interessiert Erziehungswissenschaft im Haupt- oder Nebenfach zu studieren, haben aber noch konkrete Fragen zum Thema Studium? Oder sind Sie bereits immatrikuliert und haben eine spezifische Frage zum Studium?

Die Studienberatung ist Ihre Anlaufstelle für Fragen, die das Bachelorstudium oder das Masterstudium Erziehungswissenschaft betreffen. Sie können sich mit Fragen zum Inhalt und zur Struktur/Organisation des Studiums an uns wenden.

Wir informieren und beraten Studierende bezüglich Fragen zu Reglementen, Fachwechseln oder Prüfungen. Für eine Studienberatung, welche Sie bei Ihrer Wahl des Studienfachs und den geltenden Voraussetzungen unterstützt, wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Berner Hochschulen. Die Beratungen sind vertraulich und unentgeltlich und werden von Fachleuten der Psychologie und der Berufs-/Studien- und Laufbahnberatung durchgeführt.

Kontakt

Bitte schlagen Sie uns per E-Mail einen Termin vor, wir werden Ihnen diesen dann bestätigen. Zudem möchten wir Sie bitten, vor der Kontaktaufnahme die Antworten auf häufig gestelltet Fragen (FAQ) zu lesen.

FAQ

Wenn Sie Fragen zur Zulassung (z.B. Darf ich mit Abschluss XY das Masterstudium Erziehungswissenschaft aufnehmen?) oder Fragen zur Anrechnung von Vorleistungen haben (z.B. beim Wechsel eines Studiengangs oder bei Start des Monomasters für PH-Abgänger/innen), wenden Sie sich bitte an das Dekanatsbüro.

https://www.philhum.unibe.ch/ueber_uns/kontakt/index_ger.html

Die einzigen Veranstaltungen, die aufeinander aufbauen und auch nacheinander besucht werden müssen, sind die Einführungsveranstaltungen mit den Tutorien (je nach Studiengang) sowie die Forschungsmethoden 1-6. Achten Sie darauf, in welchem Semester die Veranstaltungen jeweils angeboten werden. Nicht alle Einführungsveranstaltungen und Forschungsmethoden werden in jedem Semester angeboten. Alle anderen Veranstaltungen (Vorlesungen, Proseminare, Seminare, Methodenseminar, Praktika) können selber eingeteilt werden (s. Musterstudienpläne unter "Vor dem Studium").

Wann Sie welche Lehrveranstaltungen besuchen müssen, ist abhängig von ihrem Studiengang (siehe Studienplan). Üblicherweise werden im Bachelor die Einführungsveranstaltungen (mit oder ohne Tutorium), Proseminare und Forschungsmethoden 1-6 besucht. Im Master werden Seminare, Methodenseminar und Forschungspraktikum besucht.

Es wird empfohlen, sich selber einen Semesterplan für das ganze Studium (Bachelor 6 Semester, Master 4 Semester, Monomaster mit Lehrdiplom 5-7 Semester) aufzustellen. Hilfreich für die Planung sind der Studienplan, die Musterstudienpläne und die Veranstaltungsübersicht unter "Vor dem Studium". Unter KSL finden Sie die Themen der Veranstaltungen im folgenden Semester.

Ein Gesuch um Studienzeitverlängerung ist notwendig, wenn 10 Semester im Bachelor- und 8 Semester im Masterstudium überschritten werden. Das Gesuch ist vor Ablauf des letzten Semesters dieser Frist einzureichen.

Der Studienbeginn des Bachelorstudiums liegt idealerweise im Herbstsemester, da die Forschungsmethoden und die Einführungsveranstaltungen im Herbstsemester beginnen.

Ein Start im Frühlingssemester ist möglich und bietet sich vor allem für Monomasterstudierende mit Lehrdiplom an, damit sie die extracurricularen Punkte im Frühjahrssemester nachholen können.

Die Einführungsveranstaltungen sind im Major mit den Tutorien verknüpft, im Minor müssen die Tutorien nicht besucht werden. Parallel zu den Einführungsveranstaltungen sollen in allen Studiengängen weitere Veranstaltungen besucht werden (s. Musterstudienpläne unter "Vor dem Studium").

Die Modellierung ihres Studiengangs richtet sich nach dem Studienplan, für den Sie eingeschrieben sind. In Ihrer Planungssicht im KSL wird der Studienplan ersichtlich, wenn Sie mit der Maus über den Studiengang fahren.

Für den Studienwechsel ist das ZIB (Zulassung, Immatrikulation und Beratung) zuständig. Wenden Sie sich dafür bitte an die zuständige Stelle.

Für die Anrechnung von Studienleistungen ist das Phil.-hum. Dekanat zuständig. Wenden Sie sich dafür bitte an Frau Barbara Lewis (barbara.lewis@humdek.unibe.ch).

Für Anrechnungen von Praxiserfahrungen als Praktikum oder Spezialpädagogiken muss ein Antrag an die Abteilungsleitung der thematisch passenden Abteilung gestellt werden. Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Abteilungsseite.

Das Monomasterstudium für Personen mit schweizerisch anerkanntem Lehrdiplom kann berufsbegleitend besucht werden. Die meisten Studierenden absolvieren das Studium in 2.5-3.5 Jahren mit einem Arbeitspensum von 40-60% an einer Schule.

Masterstudierende, die extracurricularen Punkte nachholen müssen, können dies mit Bachelorveranstaltungen (Vorlesungen und Proseminare machen) oder mit zusätzlichen Masterveranstaltungen (Seminare).

Informationen zu den Praktika und Spezialpädagogiken finden Sie in den Merkblättern unter "Während dem Studium" sowie auf den jeweiligen Abteilungsseiten.

Falls Sie keine Antworten finden, wenden Sie sich direkt an die Leitung der Abteilung, die thematisch zu Ihrem Praktikumsvorschlag passt.

Alle Studiengänge schreiben die gleichen Leistungskontrollen.

Sie müssen sich für die Lehrveranstaltung und die Leistungskontrollen anmelden! Die An- und Abmeldefristen sind verbindlich und können nicht angepasst werden. Schauen Sie also, dass Sie die Fristen im Blick haben.

Achten Sie darauf, dass Sie die Veranstaltungen für Ihren Studienplan auswählen.

Leistungskontrollen können einmal nachgeholt werden. Der erste und zweite Prüfungstermin ist gleichwertig. Dabei ist der jeweils nächstmögliche Termin der Nachholtermin (1. Termin ist der erste Versuch = 2. Termin ist der Nachholtermin oder 2. Termin ist der erste Versuch = 3. Termin ist der Nachholtermin).

Pflichtprüfungen müssen bestanden werden (zwei Versuche): die Einführungsveranstaltungen 1 und 2 plus die Tutorien 1 und 2, sowie alle Forschungsmethoden.

Ungenügende Leistungen in Vorlesungsprüfungen, Proseminaren oder Seminaren können je nach Studiengang (s. Reglement und Studienplan) kompensiert werden, wenn sie zweimal nicht bestanden wurden. Falls eine Vorlesung / Proseminar / Seminar zweimal nicht bestanden wurde und nicht kompensiert werden soll, kann sie in die Zwischenablage verschoben werden und eine neue Vorlesung / Proseminar / Seminar besucht werden.

Die Themen für die Bachelor- und Masterarbeiten können selber gewählt werden. Je nach Interesse besteht die Möglichkeit, die Arbeiten in einem der laufenden Forschungsprojekte der Abteilungen zu schreiben.

Anfragen für die Betreuung werden direkt an die passende Abteilungsleitung gestellt. Hilfreich für die erste Besprechung mit der jeweiligen Betreuung ist eine erste Fragestellung.

Damit der Abschluss im gewünschten Semester erfolgen kann, muss die Note für das Herbstsemester vor der Woche 8 und für das Frühjahrssemester vor der Woche 38 in KSL eingetragen sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Abteilungsseite.

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheiten können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Studienleistungen oder Leistungskontrollen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbracht werden können.

Beantragung eines Nachteilsausgleichs:

Einen Nachteilsausgleich beantragen Sie mit dem Dokument «Antrag_Nachteilsausgleich» sowie einem Arztzeugnis (bitte beachten Sie dabei die Anforderungen an ein Arztzeugnis). Ohne Arztzeugnis können Gesuche nicht bearbeitet werden. Reichen Sie den Antrag sowie das Arztzeugnis frühzeitig (möglichst zu Semesterbeginn) bei der geschäftsführenden Direktorin bzw. beim geschäftsführenden Direktor ein. Für jedes weitere Semester muss ein neuer Antrag gestellt werden, wobei verfügt werden kann, dass Studierende ein neues Arztzeugnis beibringen müssen.

Bestätigung des Nachteilsausgleichs:

Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, das Ihnen den Nachteilsausgleich, die gewährten Massnahmen und die Lehrveranstaltungen bestätigt. Diese Bestätigung muss den Dozierenden der Lehrveranstaltungen frühzeitig (möglichst zu Semesterbeginn oder allerspätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin) vorgelegt werden, damit der entsprechende Nachteilsausgleich gewährt wird. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Arztzeugnisse nicht an Dozierende weitergereicht. Mögliche Vorkommnisse während der Prüfung/Lehrveranstaltung (z.B. Blutungen, Angstanfälle, etc.) sollten den Dozierenden kommuniziert werden, damit die Dozierenden sowie die Aufsichtspersonen informiert sind und adäquat reagieren können.

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Kontakt Studienberatung

Dr. David Glauser

Büro                A 221

Telefon           +41 31 684 53 55

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